Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Seit Januar 2017 haben alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 bei ambulanter Pflege einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung. Bei Entlastungs- und Betreuungsangeboten handelt es sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Geschulte Ehrenamtliche oder professionelle Betreuungskräfte übernehmen für einige Stunden im Monat verschiedene Aufgaben. So sind die Pflegebedürftigen gut versorgt und die Angehörigen können neue Kraft tanken. 

 

Angebote zur Unterstützung im Alltag werden häufig "niedrigschwellige Betreuungsangebote" genannt. Sie sind besonders für Demenzkranke interessant, da durch kreative Tätigkeiten die Fähigkeiten erhalten oder noch einmal verbessert werden können. Für körperlich Eingeschränkte können Bewegungs- und Koordinationsgruppen ein passendes Angebot sein. Konkret kann das beispielsweise so aussehen:

  • einmal pro Woche Hilfe im Haushalt oder beim Einkaufen
  • einmal pro Woche Besuch einer Sing- und Bastelgruppe 
  • einmal pro Woche Besuch eines Bewegungsangebots
  • einmal pro Woche Spaziergang mit einer Ehrenamtlichen
  • bei Bedarf Begleitung zum Arzt, zu Behörden und zu Konzerten 


Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Entlastungsbetrag auch für ambulante Pflegeleistungen genutzt werden. Personen mit Pflegegrad 1 können sämtliche notwendigen Leistungen eines Pflegedienstes mitfinanzieren. In den Pflegegraden 2 bis 5 sind körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie das Waschen und Anziehen, ausgenommen. Diese dürfen ausschließlich mit den Pflegesachleistungen finanziert werden. Der Entlastungsbetrag steht lediglich für zusätzliche Unterstützung zur Verfügung, wie etwa Hilfe im Haushalt und Alltagsgestaltung.