Hauswirtschaftliche Versorgung

In den eigenen vier Wänden ist immer etwas zu tun: Regelmäßig muss eingekauft, das Geschirr gespült, der Müll rausgebracht oder die Wohnung gereinigt werden. Solange man körperlich und geistig fit ist, ist das kein Problem und wird als Teil der alltäglichen Routine erledigt. Wer aber aufgrund einer Erkrankung, durch einen Unfalls oder eine Behinderung auf Pflege und Betreuung angewiesen ist, hat in der Regel Schwierigkeiten, den Haushalt eigenständig in Ordnung zu halten. Sie können in diesem Fall die hauswirtschaftliche Versorgung als Pflegeleistung der Kranken- und Pflegekassen nutzen.

Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf einen Pflegegrad und erhält verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. 

Die hauswirtschaftliche Versorgung gehört allerdings nicht zur Grundversorgung eines Versicherungsnehmers mit einem Pflegegrad oder einer häuslichen Krankenpflege. Sie ist vielmehr als Ergänzung zu sehen, für die nur ein geringer Anteil der finanziellen Zuschüsse verwendet werden kann.

Die sogenannte hauswirtschaftliche Versorgung umfasst sämtliche Handlungen, die im Haushalt einer pflegebedürftigen oder kranken Person erledigt werden müssen und zu denen diese nicht eigenständig in der Lage ist.

  • Bei der hauswirtschaftlichen Versorgung handelt es sich vor allem um folgende Aufgaben: das Einkaufen von Lebensmitteln und Alltagsgegenständen, das Kochen und Zubereiten von kalten und warmen Mahlzeiten, die Reinigung der Wohnung, Geschirrspülen sowie das Wechseln und Waschen von Kleidung und Textilien oder das Beheizen der Wohnräume.
  • Die hauswirtschaftliche Versorgung kann von Angehörigen, Freunden oder Bekannten oder von einem professionellen Pflegedienst übernommen werden.
  • Alternativ besteht auch die Möglichkeit, einen Alltagsbegleiter zu engagieren, der neben den hauswirtschaftlichen Besorgungen auch für Gespräche und Spaziergänge zur Verfügung steht, aus der Zeitung oder einem Buch vorliest oder den Pflegebedürftigen bei Ausflügen oder Verabredungen begleitet und betreut.